„Nachdem die derzeit zur Verfügung stehenden Analysen ausgewertet waren ... ergeben sich nunmehr genügend Beweise möglicher schädlicher Effekte durch elektromagnetische Felder auf Fauna, Flora
und die menschliche Gesundheit, um rasch zu handeln und auf mögliche ernsthafte Umwelt- und Gesundheitsschäden zu reagieren.“
(EUROPARAT – Beschluss des Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und regionale Angelegenheiten und des ständigen Ausschuss des Europarates, Mai
2011)
„Handystrahlung wird von dem Internationale Agentur für Krebsforschung, kurz IARC, eine Organisation der WHO seit dem 31.05.2011 in der Kategorie 2b geführt: "possibly carcinogenic to humans" -
möglicherweise krebserregend. In dieser Kategorie werden 266 Chemikalien sowie Tätigkeiten geführt. Die Gefahr der Handystrahlung steht somit auf einer Stufe wie das geächtete
Pflanzenschutzmittel DDT oder Benzin, Nickel und das Chloroform.„
(Weltgesundheitsorganisation WHO – Internationale Agentur für Krebsforschung, kurz IARC, Mai 2011)
„Eltern sollten ihre Kinder von Handys fernhalten.“
(Wolfram König, Präsident des Bundesamtes für Strahlenschutz, Interview mit der Berliner Zeitung vom 01.08.2001)
Beim Mobilfunk werden hochfrequente elektromagnetische Felder zur Übertragung von Informationen eingesetzt. Handys erzeugen diese Felder beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung direkt am Kopf. Nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand reichen die international festgelegten Höchstwerte aus, um vor nachgewiesenen Gesundheitsrisiken zu schützen.
Allerdings bestehen nach wie vor Unsicherheiten in der Risikobewertung, die durch dasDeutsche Mobilfunk-Forschungsprogramm nicht vollständig beseitigt werden konnten. Diese betreffen insbesondere mögliche gesundheitliche Risiken einer langfristigen Belastung mit hochfrequenten elektromagnetischen Feldern durch Telefonate mit dem Handy bei Erwachsenen (intensive Handynutzung über mehr als 10 Jahre) die Frage, ob sich die Nutzung von Mobiltelefonen durch Kinder gesundheitlich auswirken könnte.
Aus diesen Gründen hält das BfS einen vorbeugenden Gesundheitsschutz (Vorsorge) weiterhin für erforderlich: Die Exposition durch elektromagnetische Felder sollte so gering wie möglich sein.
Die elektromagnetischen Felder, die beim Telefonieren mit Handys in Körpernähe auftreten, sind im Allgemeinen sehr viel stärker als die Felder, denen man beispielsweise durch benachbarte Mobilfunkbasisstationen ausgesetzt ist. Die Empfehlungen des BfS beziehen sich daher auf die Benutzung von Handys. Sie zielen darauf ab, die Stärke (Intensität) der hochfrequenten Felder zu verringern und die Dauer der Strahlenbelastung (Exposition) zu verkürzen:
Mit diesen Empfehlungen lässt sich die persönliche Strahlenbelastung einfach und effizient minimieren, ohne auf die Vorteile eines Handys verzichten zu müssen. Ganz besonders wichtig ist die Minimierung der Strahlenbelastung für Kinder, da diese sich noch in der Entwicklung befinden und deshalb gesundheitlich empfindlicher reagieren könnten. Das BfS empfiehlt daher, Handytelefonate bei Kindern so weit wie möglich einzuschränken.
Elektronische Geräte können empfindlicher auf hochfrequente Strahlung reagieren als der menschliche Körper. Ein Beispiel sind implantierte Herzschrittmacher, die unter ungünstigen Umständen in ihrer Funktion gestört werden können. Störbeeinflussungen einzelner Schrittmacher durch Mobiltelefone wurden bis zu einem Abstand von maximal 20 cm zwischen den Geräten beobachtet. Träger von Herzschrittmachern sollten dem vorbeugen und ihre Handys nicht unmittelbar am Oberkörper betriebsbereit halten, also beispielsweise nicht im Standby-Betrieb in der Jackett-Tasche tragen. Bei einem üblichen Abstand von mehr als 20 cm zwischen Handy-Antenne und Herzschrittmacher hat das normale Telefonieren keine Auswirkungen auf den Herzschrittmacher.
Bei Hörgeräten kann es in der Nähe von Mobilfunkgeräten zu Störgeräuschen kommen. Hier die Empfehlung: Abstand halten oder wenn man selbst telefonieren will das Hörgerät abschalten!
Probleme können auch bei der Handybenutzung in Krankenhäusern auftreten, vereinzelt werden empfindliche medizinische Geräte auch noch in 1 bis 2 Metern Abstand gestört. Auf ausreichenden Abstand zu empfindlicher medizintechnischer Elektronik ist zu achten - insbesondere in Intensivstationen und Operationssälen. Mobilfunk-Verbote in Krankenhäusern sind daher strikt einzuhalten.
Um Störungen der Bordelektronik zu vermeiden, muss die Nutzung von Mobiltelefonen während des Fluges eingeschränkt werden (§ 27 Abs. 3 Luftverkehrsgesetz). In Deutschland ist es üblich, die Nutzung während des Start- und Lande-Vorgangs zu untersagen. Während des Fluges kann die Fluggesellschaft die Nutzung von Mobiltelefonen aber ermöglichen.
Das Verbot der Benutzung von Handys ohne Freisprecheinrichtung am Steuer eines Fahrzeugs ist in der damit verbundenen Ablenkung begründet. Da man auch bei Nutzung einer Freisprecheinrichtung durch das Telefonieren abgelenkt ist, sollte man am Steuer nach Möglichkeit ganz darauf verzichten.